
G.G.A. vs. G.U.: Unterschiede und Antragsverfahren
Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) sind beides Formen von geografischen Angaben, die sich jedoch durch den Grad der Bindung an das Ursprungsgebiet unterscheiden. Wir können Sie bei der Beantragung einer geografischen Angabe (g.A.) unterstützen. Wir können Sie bei der Beantragung einer geografischen Angabe (g.A.) unterstützen. Obwohl sich eine geografische Angabe von einer herkömmlichen Marke unterscheidet, ist das Fachwissen eines Markenanwalts bei der Durchführung des Antragsverfahrens von großem Wert. Es ist wichtig zu wissen, dass das Antragsverfahren für eine geografische Angabe nicht über das BOIP, sondern über die Europäische Kommission läuft.